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Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“

Liebe Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinde Schenefeld! 

Die Gemeinde Schenefeld hat sich der Herausforderung gestellt, die zukunftsfähige Entwicklung der Gemeinde zu sichern und in diesem Sinne in den nächsten zehn bis fünfzehn Jahren verschiedene Projekte umzusetzen. Mit umfangreicher Unterstützung durch Sie als Bewohnende Schenefelds konnten Grundsätze dieser Entwicklung in den vergangenen Jahren bereits in Konzepten und Zukunftsvisionen festgehalten werden. Nun hat die Gemeinde die große Chance, mithilfe von Städtebauförderungsmitteln zentrale Projekte konkret anzugehen!

Grundlagen für die Planung und den Erhalt von Städtebauförderungsmitteln

Die Planungen für eine zukunftsfähige Entwicklung Schenefelds starteten bereits mit dem Ortskernentwicklungskonzept im Jahr 2017. Im Jahr 2017 wurde die Gemeinde weiterhin mit dem Untersuchungsgebiet „Erweiterter Ortskern“ in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit" aufgenommen. Ergebnis dessen war zunächst ein überörtliches Konzept zu den Anforderungen an die öffentliche Daseinsvorsorgeinfrastruktur – das Zukunftskonzept Daseinsvorsorge aus dem Jahr 2019. Darauf aufbauend wurden die vorbereitenden Untersuchungen (VU) inkl. integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (IEK) mit besonderem Fokus auf das Untersuchungsgebiet in der Gemeinde Schenefeld entwickelt. In beiden Konzepten wurden zusammen mit Ihnen als Schenefelderinnen und Schenefelder Ziele und Maßnahmen für die Entwicklung der Gemeinde erarbeitet. VU und IEK wurden durch die Gemeindevertretung am 13.12.2021 beschlossen, am 14. Februar 2022 dann die Satzung über die förmliche Festlegung der zwei Sanierungsgebiete „Neue Mitte“ und „Ortskern“. Damit wurden die rechtlichen Grundlagen für die nächsten Schritte zur Umsetzung der geplanten Erschließungs- und Hochbauvorhaben durch die Gemeinde geschaffen. Im Jahr 2023 wurde die BIG Städtebau als Sanierungsträger beauftragt, die seitdem die Gemeinde bei der Umsetzung der Maßnahmen unterstützt.

Die Entwicklung der Schenefelder Ortsmitte

Ein wesentlicher Schwerpunkt im Rahmen der Aufwertung Schenefelds unter Einsatz von Städtebauförderungsmitteln ist die Entwicklung einer Ortsmitte rund um die Kreuzung Holstenstraße/Bahnhofstraße. Der Bedarf einer funktionalen und zukunftsfähigen Ortsmitte in Schenefeld und konkretere Ideen wurden bereits wiederholt geäußert und diskutiert. Noch in 2023 sollen Planungen für einen Dorfplatz, ein Dorfgemeinschaftshaus und ggf. eine ZOB-Verlagerung mithilfe einer Machbarkeitsstudie durch ein externes Planungsbüro konkretisiert werden. Auch im Rahmen der Studie werden wir wieder auf Sie zukommen, wenn es unter anderem darum geht herauszufinden: Wie soll Ihr Dorfplatz aussehen? Welche Räume braucht es unbedingt im Dorfgemeinschaftshaus? Wir freuen uns auf Ihr Mitwirken.

Bei Fragen melden Sie sich gerne bei:

Gemeinde Schenefeld
Bernd Tabel
Fachbereich Bauen und Zentrale Dienste, Fachbereichsleitung
04892/8089-21
tabel@amt-schenefeld.de

BIG Städtebau
Sanierungsträger
Katja Sprengel
049 40 3410678-36
katja.sprengel@big-bau.de

Annika Busch
049 40 3410678-46
Annika.Busch@big-bau.de
 

Downloads und FAQs

Hier können Sie die Unterlagen der vorbereitenden Untersuchungen und des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts inkl. der Pläne und Anlagen herunterladen, genauso das Zukunftskonzept Daseinsvorsorge. Außerdem finden Sie hier FAQs, die zentrale Fragen zur Städtebauförderung in Schenefeld beantworten, sowie ein Informationsvideo zum Abschluss von VU und IEK aus dem Jahr 2021.

FAQ

  • Was ist unter Städtebauförderung zu verstehen?
  • Was versteckt sich hinter der Abkürzung KSG?
  • Welches Ziel verfolgt das Programm KSG?
  • Wie hoch ist die Förderung für die Gemeinde?
  • Können neben der Städtebauförderung weitere Fördermittel genutzt werden?
  • Wie unterscheidet sich das Untersuchungsgebiet vom Sanierungsgebiet/den Sanierungsgebieten?
  • Wie lange ist die Laufzeit einer Sanierungssatzung, wie lange besteht ein Sanierungsgebiet?
  • Warum ist mein Gebäude gelb oder rot markiert? Wer bewertet und auf welcher Grundlage werden die Gebäude bewertet?
  • Wann werden die Ausgleichsbeträge erhoben? Wie hoch werden die Ausgleichsbeträge für die EigentümerInnen ausfallen?
  • Welche Summen werden bei der Ausgleichsbetragsberechnung herangezogen – Gesamtmaßnahmenvolumen oder Eigenanteil der Kommune?
  • Erhalten nur diejenigen EigentümerInnen steuerliche Vorteile, welche einen nachgewiesenen Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarf haben?
  • Wer zahlt die Gebühren des Sanierungsvermerks?
  • Kann ein Sanierungseintrag im Grundbuch zu einer Wertminderung einer Immobilie führen?

Städtebauförderung Schenefeld

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